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Voraussetzungen für Mitglieder: |
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Mitglied kann
jeder werden, der konform mit dem Ziel der IG Mops geht,
dass die Rasse Mops dringendst eine Verbesserung ihrer
Lebensqualität braucht und der als
notwenige Grundlage zur Erreichung dieses Zieles die
Schaffung eines möglichst breiten und vielfältigen
Genpools sieht.
Wer Mitglied werden möchte, macht bitte die Angaben in
folgendem Formular wahrheitsgemäß und sendet dieses als
Email zurück. Aufgenommene Mitglieder werden, so sie dies
wünschen, in die öffentliche Mitgliederliste aufgenommen.
Wenn eine Homepage vorhanden ist, kann der Banner mit
Verlinkung ebenfalls mitaufgenommen werden. Ein
Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. |
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Voraussetzungen für Züchtermitglieder: |
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Züchtermitglieder können Züchter werden, die sich der
Verbesserung der Lebensqualität des Mopses auf der
Grundlage der Erweiterung des Genpooles verschrieben
haben. Etwaige Zugehörigkeit zu Vereinen oder
Vereinigungen sind kein Hindernis und bleiben von einer
Mitgliedschaft in der IG Mops unberührt. Mitgliedsbeiträge
für Züchter werden derzeit nicht erhoben.
Für die
Aufnahme von Züchtern in die IG Mops gelten folgende
Voraussetzungen:
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Alle Züchtermitglieder befürworten und unterstützen den
Grundgedanken der IG Mops. Ein Beitritt zur IG Mops
findet nicht statt um persönliche Vorteile zu erlangen,
sondern um dem Wohl der Rasse Mops zu nützen.
Alle Züchtermitglieder verpflichten sich mit ihrer
handschriftlichen Unterzeichnung dieses Antrages, den
hier aufgeführten Voraussetzungen zu entsprechen.
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Gegenseitiger Informationsaustausch und gegenseitige
Unterstützung unter den Züchtermitgliedern ist erwünscht
und soll gepflegt werden.
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Die Züchtermitglieder verpflichten sich, ihre Zuchthunde
mit Abstammung sowie die Würfe der IG Mops zu melden.
Die IG Mops führt eine Zuchtliste, in die ausschließlich
Züchtermitglieder Einblick erhalten.
Jeder Wurf wird mit folgenden Angaben der IG Mops
gemeldet: Vater und Mutter mit Abstammung, letztes davor
liegende Belegedatum der Hündin, eventueller
Fremdanteil, Geburtsdatum, Wurfstärke, Auffälligkeiten
bei Geburt und Aufzucht.
Erbkrankheiten, Behinderungen, Todgeburten,
Todesfälle gleich nach der Geburt bzw. im
Wachstum des Welpen, Kaiserschnitte und
schwerwiegende Störungen im Zuchtverhalten von
Mutterhündinnen sind zu
melden und werden in eine Zuchtliste aufgenommen.
Es besteht die Möglichkeit, Rüden aus den Nachzuchten,
die als Deckrüden in Frage kommen, in einer seperaten
Deckrüdenliste (möglicherweise mit Kontaktmöglichkeit
zum Besitzer) einzutragen.
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Die IG Mops sowie deren Gründerin und
Betreiberin dieser Homepage übernehmen für die
Züchtermitglieder keinerlei Verantwortung hinsichtlich
des Erfolges der Zuchtvorhaben. Es besteht keinerlei
Gewährleistung durch die IG Mops sowie deren Gründerin
und Betreiberin dieser Homepage gegenüber den
Welpenkäufern. Es handelt sich ausdrücklich um eine
freiwillige und gutwillige Zusammenarbeit ohne
Vereinsstruktur.
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Jeder Züchter arbeitet selbstständig und
eigenverantwortlich (Auswahl der Zuchthunde,
Aufzucht und Verkauf der Welpen).
Die Züchter führen in ihren Zuchtstätten
Aufzeichnungen über Decktage, Verlauf der
Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen.
Insbesondere Unregelmäßigkeiten sollen
schriftlich fest gehalten werden.
Deckrüdenbesitzer sollen sich ihrer ethischen
Verantwortung für die Welpen, die aus einem
Deckakt ihres Rüden hervorgehen, bewusst sein.
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Die zur Zucht eingesetzten Tiere werden zuvor
einer gründlichen Untersuchung durch den
Tierarzt unterzogen. Bei auftretenden
Verdachtsmomenten auf erbliche Einschränkungen
oder Erkrankungen (z.B. an Augen, Atemwegen,
Gelenken, etc) erfolgen spezielle
Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse
bestimmen die weitere Verwendung des Tieres in
der Zucht (gegebenenfalls auch sein Ausscheiden
aus derselben).
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Voraussetzungen zur Aufzucht: keine
Stallaufzucht, keine Haltung von Hunden in
abgetrennten Räumen wie Kellern oder
Gartenhäusern etc. Der Züchter soll nur so viele
Hunde halten, wie er in seinen Wohnräumen
versorgen und denen er ausreichend Bewegung
verschaffen kann.
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Die erste Belegung einer Hündin
erfolgt nicht vor dem Alter von 15 Monaten, das
Höchstalter überschreitet 8 Jahre nicht.
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Zwischen den Belegungen liegt grundsätzlich
mindestens eine Hitze ohne Belegung.
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Es ist für eine gute körperliche
und gesundheitliche Verfassung der Hündin
während der Trage- und Aufzuchtzeit Sorge zu
tragen. Mutterhündin und Welpen sollen mit gutem, möglichst
vielfältigem Futter ernährt werden.
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Die Welpen dürfen nicht ohne triftigen Grund
über einen längeren Zeitraum von der Hündin
getrennt werden. Eine Abgabe der Welpen vor der
vollendeten achten Lebenswoche findet nicht
statt.
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Die Züchter sind angehalten, einem Wurmbefall
vorzubeugen sowie Wurmbefall der Hündin und der
Welpen zu bekämpfen.
Die Welpen werden mit acht Wochen tierärztlich
untersucht, geimpft und gechipt.
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Der Züchter stellt beim Verkauf einen
Kaufvertrag aus, der die Daten des Käufers
enthält. Weiterhin stellt der Züchter einen
Abstammungsnachweis für jeden Welpen aus, soweit
dies nicht durch einen Verein geschieht
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Der Züchter lässt bei der Auswahl der
Welpenkäufer besondere Sorgfalt walten. Ein
Verkauf an Händler ist nicht gestattet.
Der
Züchter soll sich seiner Nachzucht verpflichtet fühlen
und diese im Notfall zumindest vorübergehend wieder
aufnehmen.
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Züchtermitglieder, die gegen eine oder mehrere der oben
genannten Voraussetzungen verstoßen, werden aus der IG
Mops ausgeschlossen.
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Wer
Züchtermitglied werden möchte, kopiert bitte den Text aus
dem Aufnahmeantrag, fügt ihn in ein Word-Dokument ein,
druckt den Antrag aus und sendet ihn ausgefüllt und mit
handschriftlicher Unterschrift per Post im Original
zurück.
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Das Logo der
IG-Mops:
Die Nutzung dieses Logos ist ausschließlich Mitgliedern
und Züchtermitgliedern der IG Mops gestattet. Das
Copyright liegt bei der
IG Mops bzw. deren Begründerin. |
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