Voraussetzungen für Mitglieder:
 
Mitglied kann jeder werden, der konform mit dem Ziel der IG Mops geht, dass die Rasse Mops dringendst eine Verbesserung ihrer Lebensqualität braucht und der als notwenige Grundlage zur Erreichung dieses Zieles die Schaffung eines möglichst breiten und vielfältigen Genpools sieht.

Wer Mitglied werden möchte, macht bitte die Angaben in folgendem Formular wahrheitsgemäß und sendet dieses als Email zurück. Aufgenommene Mitglieder werden, so sie dies wünschen, in die öffentliche Mitgliederliste aufgenommen. Wenn eine Homepage vorhanden ist, kann der Banner mit Verlinkung ebenfalls mitaufgenommen werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
 
 
 
 
 
Voraussetzungen für Züchtermitglieder:
 
Züchtermitglieder können Züchter werden, die sich der Verbesserung der Lebensqualität des Mopses auf der Grundlage der Erweiterung des Genpooles verschrieben haben. Etwaige Zugehörigkeit zu Vereinen oder Vereinigungen sind kein Hindernis und bleiben von einer Mitgliedschaft in der IG Mops unberührt. Mitgliedsbeiträge für Züchter werden derzeit nicht erhoben.

Für die Aufnahme von Züchtern in die IG Mops gelten folgende Voraussetzungen:
  1. Alle Züchtermitglieder befürworten und unterstützen den Grundgedanken der IG Mops. Ein Beitritt zur IG Mops findet nicht statt um persönliche Vorteile zu erlangen, sondern um dem Wohl der Rasse Mops zu nützen.
    Alle Züchtermitglieder verpflichten sich mit ihrer handschriftlichen Unterzeichnung dieses Antrages, den hier aufgeführten Voraussetzungen zu entsprechen.
     
  2. Gegenseitiger Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung unter den Züchtermitgliedern ist erwünscht und soll gepflegt werden.
     
  3. Die Züchtermitglieder verpflichten sich, ihre Zuchthunde mit Abstammung sowie die Würfe der IG Mops zu melden. Die IG Mops führt eine Zuchtliste, in die ausschließlich Züchtermitglieder Einblick erhalten.
    Jeder Wurf wird mit folgenden Angaben der IG Mops gemeldet: Vater und Mutter mit Abstammung, letztes davor liegende Belegedatum der Hündin, eventueller Fremdanteil, Geburtsdatum, Wurfstärke, Auffälligkeiten bei Geburt und Aufzucht.

    Erbkrankheiten, Behinderungen, Todgeburten, Todesfälle gleich nach der Geburt bzw. im Wachstum des Welpen, Kaiserschnitte und schwerwiegende Störungen im Zuchtverhalten von Mutterhündinnen sind zu melden und werden in eine Zuchtliste aufgenommen.

    Es besteht die Möglichkeit, Rüden aus den Nachzuchten, die als Deckrüden in Frage kommen, in einer seperaten Deckrüdenliste (möglicherweise mit Kontaktmöglichkeit zum Besitzer) einzutragen.
     
  4. Die IG Mops sowie deren Gründerin und Betreiberin dieser Homepage übernehmen für die Züchtermitglieder keinerlei Verantwortung hinsichtlich des Erfolges der Zuchtvorhaben. Es besteht keinerlei Gewährleistung durch die IG Mops sowie deren Gründerin und Betreiberin dieser Homepage gegenüber den Welpenkäufern. Es handelt sich ausdrücklich um eine freiwillige und gutwillige Zusammenarbeit ohne Vereinsstruktur.
     
  5. Jeder Züchter arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich (Auswahl der Zuchthunde, Aufzucht und Verkauf der Welpen).
    Die Züchter führen in ihren Zuchtstätten Aufzeichnungen über Decktage, Verlauf der Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen. Insbesondere Unregelmäßigkeiten sollen schriftlich fest gehalten werden.
    Deckrüdenbesitzer sollen sich ihrer ethischen Verantwortung für die Welpen, die aus einem Deckakt ihres Rüden hervorgehen, bewusst sein.
     
  6. Die zur Zucht eingesetzten Tiere werden zuvor einer gründlichen Untersuchung durch den Tierarzt unterzogen. Bei auftretenden Verdachtsmomenten auf erbliche Einschränkungen oder Erkrankungen (z.B. an Augen, Atemwegen, Gelenken, etc) erfolgen spezielle Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die weitere Verwendung des Tieres in der Zucht (gegebenenfalls auch sein Ausscheiden aus derselben).
     
  7. Voraussetzungen zur Aufzucht: keine Stallaufzucht, keine Haltung von Hunden in abgetrennten Räumen wie Kellern oder Gartenhäusern etc. Der Züchter soll nur so viele Hunde halten, wie er in seinen Wohnräumen versorgen und denen er ausreichend Bewegung verschaffen kann.
     
  8. Die erste Belegung einer Hündin erfolgt nicht vor dem Alter von 15 Monaten, das Höchstalter überschreitet 8 Jahre nicht.
     
  9. Zwischen den Belegungen liegt grundsätzlich mindestens eine Hitze ohne Belegung.
     
  10. Es ist für eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung der Hündin während der Trage- und Aufzuchtzeit Sorge zu tragen. Mutterhündin und Welpen sollen mit gutem, möglichst vielfältigem Futter ernährt werden.
     
  11. Die Welpen dürfen nicht ohne triftigen Grund über einen längeren Zeitraum von der Hündin getrennt werden. Eine Abgabe der Welpen vor der vollendeten achten Lebenswoche findet nicht statt.
     
  12. Die Züchter sind angehalten, einem Wurmbefall vorzubeugen sowie Wurmbefall der Hündin und der Welpen zu bekämpfen. Die Welpen werden mit acht Wochen tierärztlich untersucht, geimpft und gechipt.
     
  13. Der Züchter stellt beim Verkauf einen Kaufvertrag aus, der die Daten des Käufers enthält. Weiterhin stellt der Züchter einen Abstammungsnachweis für jeden Welpen aus, soweit dies nicht durch einen Verein geschieht
     
  14. Der Züchter lässt bei der Auswahl der Welpenkäufer besondere Sorgfalt walten. Ein Verkauf an Händler ist nicht gestattet.
    Der Züchter soll sich seiner Nachzucht verpflichtet fühlen und diese im Notfall zumindest vorübergehend wieder aufnehmen.
     
  15. Züchtermitglieder, die gegen eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen verstoßen, werden aus der IG Mops ausgeschlossen.
Wer Züchtermitglied werden möchte, kopiert bitte den Text aus dem Aufnahmeantrag, fügt ihn in ein Word-Dokument ein, druckt den Antrag aus und sendet ihn ausgefüllt und mit handschriftlicher Unterschrift per Post im Original zurück.
 
 
 
Das Logo der IG-Mops:
Die Nutzung dieses Logos ist ausschließlich Mitgliedern und Züchtermitgliedern der IG Mops gestattet. Das Copyright liegt bei der
IG Mops bzw. deren Begründerin.
 
 
 
   
   
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